Alkoholfreie EU-Bio-Getränke in die USA exportieren

Von Nick Bodkins · Veröffentlicht am 13. Juli 2026

Ja. Ein nach EU-Recht bio-zertifiziertes Getränk kann ohne zweite Zertifizierung in den Vereinigten Staaten als Bio verkauft werden. Grundlage ist eine US-EU-Äquivalenzregelung, die seit dem 1. Juni 2012 in Kraft ist. Seit März 2024 benötigt zusätzlich jede Sendung ein elektronisches NOP Import Certificate (US-Bio-Importzertifikat), das vor dem Versand in Europa ausgestellt wird, sowie einen USDA-zertifizierten Importeur, der es entgegennimmt; Produkte auf Weinbasis müssen zudem die US-Regeln zu zugesetzten Sulfiten einhalten.


Die wichtigsten Punkte

  • Die EU-Bio-Zertifizierung wird in den USA anerkannt, und zwar für Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt oder abschließend verarbeitet wurden.
  • Jede kommerzielle Sendung braucht ein NOP Import Certificate, ausgestellt von Ihrer EU-Kontrollstelle vor dem Versand.
  • Ihr US-Importeur braucht eine eigene USDA-Bio-Zertifizierung. Der Import ist eine zertifizierungspflichtige Tätigkeit.
  • Das Etikett folgt US-Recht. Eine Angabe „Certified organic by“ ist Pflicht; das USDA-Siegel und das EU-Bio-Logo sind optional.
  • Zugesetzte Sulfite entscheiden die Weinfrage. Ohne sie kann ein entalkoholisierter Wein als Bio verkauft werden; mit ihnen ist der Weg ungeklärt.

Akzeptieren die USA die EU-Bio-Zertifizierung?

Ja, zu den Bedingungen der Regelung. Die US-EU-Äquivalenzregelung für ökologische/biologische Erzeugnisse wurde am 15. Februar 2012 unterzeichnet und trat am 1. Juni 2012 in Kraft, so das Frage-und-Antwort-Papier des USDA. Die EU-Seite des USDA, zuletzt aktualisiert im April 2025, bestätigt, dass nach einem der beiden Standards zertifizierte Produkte in beiden Märkten als Bio gekennzeichnet und verkauft werden dürfen, sofern sie die Bedingungen erfüllen. Die Regelung ist keine Rechtsverordnung: Das USDA veröffentlicht ihre Bedingungen auf seinen eigenen Seiten, und sie stehen nicht im Code of Federal Regulations.

Die für eine Getränkemarke relevanten Bedingungen:

BedingungWas das für Sie bedeutet
UrsprungProdukte, die nach EU-Öko-Recht zertifiziert und in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt oder abschließend verarbeitet wurden. Nur direkter EU-US-Handel (USDA-EU-Seite).
KategorienPflanzen, Wildsammlung, Tierhaltung und verarbeitete Erzeugnisse, zu denen auch abgefüllte Getränke zählen.
Importierte ZutatenBio-Zutaten aus Nicht-EU-Ländern sind abgedeckt, wenn die abschließende Verarbeitung oder Verpackung in der EU stattfindet (USDA-Q&A).
AntibiotikaProdukte von Tieren, die mit Antibiotika behandelt wurden, dürfen in den USA nicht als Bio verkauft werden. Prüfen Sie jede tierische Zutat.
AusschlüsseWassertiere und Salz fallen nicht unter die Regelung.

Ein Datum auf europäischer Seite verdient besondere Aufmerksamkeit. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 der Kommission führt die USA als anerkanntes Drittland, und Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/848 setzt das Ende dieser Anerkennung auf den 31. Dezember 2026 fest. Am 16. Dezember 2025 schlug die Kommission vor, sie bis zum 31. Dezember 2036 zu verlängern (COM(2025) 780). Am 16. September 2026 bestätigte das Plenum des Europäischen Parlaments den Beschluss seines Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Verhandlungen mit dem Rat aufzunehmen. Stand 23. September 2026 wartet das Verfahren 2025/0417(COD) laut der Legislativen Beobachtungsstelle noch auf den Standpunkt des Parlaments in erster Lesung; die Änderung ist nicht verabschiedet. Die EU-Seite des USDA nennt für die US-Seite kein Enddatum. Behandeln Sie die Rechtslage nach 2026 als ungeklärt.

Wie funktioniert das NOP Import Certificate?

Jede Sendung braucht eines. Die Regelung Strengthening Organic Enforcement (SOE), veröffentlicht am 19. Januar 2023 (88 FR 3548), trat am 20. März 2023 in Kraft und musste bis zum 19. März 2024 umgesetzt sein. Nach 7 CFR 205.273 muss jede Bio-Sendung zertifiziert, nach US-Vorgaben etikettiert, gegenüber der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (Customs and Border Protection, CBP) als Bio deklariert und mit gültigen NOP-Import-Certificate-Daten verknüpft sein. Die FAQ des USDA zur SOE-Regelung, zuletzt aktualisiert im Juni 2026, erläutert die praktischen Einzelheiten.

FrageAntwort
Wer beantragt esDer Exporteur, bei seiner Zertifizierungsstelle, vor dem Export (§ 205.273(a))
Wer stellt es ausIhre EU-Kontrollstelle, in der GLOBAL Organic Integrity Database des USDA (§ 205.273(a)–(b); USDA-EU-Seite)
WannVor Abgang der Sendung; Zertifizierungsstellen dürfen nicht rückdatieren (SOE-FAQ, Q15)
UmfangEin Zertifikat je Erzeugnis oder HTS-Code, gültig für eine Sendung, mehrere Sendungen oder einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten mit einer Verlängerung um 6 Monate (SOE-FAQ, Q15–Q16)
KennungEine 21-stellige Nummer, die der Importeur an seinen Zollagenten weitergibt (SOE-FAQ, Q25)
US-AnmeldungEingetragen im Automated Commercial Environment der CBP als Teil der Zollanmeldung (§ 205.273(c); CBP CSMS #59863856)
Pflichtformulierung„Certified in compliance with the terms of the U.S.-EU Organic Equivalence Arrangement“ (USDA-EU-Seite)

Ihr exportierender Betrieb muss zuerst im EU-Modul der Datenbank gelistet sein, bevor Ihre Kontrollstelle überhaupt etwas ausstellen kann (SOE-FAQ, Q19). Das USDA erläutert, dass die Handelspartnermodule dazu dienen, Zertifizierungsstellen die Ausstellung von Importzertifikaten zu ermöglichen; deshalb listen sie überwiegend Betriebe, die in die USA exportieren.

Rechnungen, Packlisten, Konnossemente und Zollanmeldungsdaten müssen die Ware durchgängig als Bio ausweisen (§ 205.273(c)). Seit dem 1. Oktober 2025 kann eine Sendung, die ohne gültiges Zertifikat ankommt, in den USA nicht mehr nachgebessert werden; der Importeur muss sie wiederausführen oder vernichten oder, sofern er zertifiziert ist, spenden (USDA-SOE-FAQ, Q23).

Dieselbe FAQ nimmt Online-Verkäufe im Einzelhandel an Privatpersonen zum Eigenbedarf „derzeit“ von der Zertifikatspflicht aus; das Produkt muss trotzdem zertifiziert sein, und Verkäufe an Unternehmen fallen nicht unter diese Ausnahme (Q22). Das Zertifikat trägt den vollständigen 10-stelligen HTS-Code (Q16), der mit Ihrer Zollanmeldung übereinstimmen sollte; unser Leitfaden zu HS-Codes und CBP-Zollanmeldung für alkoholfreie Getränke behandelt die Klassifizierung.

Wer in der US-Kette muss zertifiziert sein?

Ihr Importeur und jeder, der das Produkt öffnet, umpackt oder umetikettiert. 7 CFR 205.100(a) verlangt, dass jeder Betrieb, der mit als Bio verkauften Erzeugnissen umgeht, zertifiziert ist, sofern § 205.101 ihn nicht ausnimmt, und die Definition von „handle“ (Umgang mit dem Erzeugnis) in 7 CFR 205.2 umfasst Einfuhr, Etikettierung und Umpacken. Die SOE-FAQ des USDA stellt klar, dass der Import keine ausgenommene Tätigkeit ist (Q13) und dass der Importeur von einer USDA-akkreditierten Zertifizierungsstelle nach den US-Bio-Vorschriften zertifiziert sein muss, selbst wenn er außerhalb der USA sitzt (Q14). Ihr EU-Zertifikat deckt das nicht ab, und laut Frage Q17 derselben FAQ muss das Importzertifikat diesen zertifizierten importer of record (eingetragener US-Einführer) namentlich nennen.

Die Ausnahmen finden sich in 7 CFR 205.101:

TätigkeitZertifizierung nötig?
Bio-Importeur (§ 205.2, § 205.100(a))Ja
Zollagent, der ausschließlich Zollgeschäfte abwickelt (§ 205.101(g))Nein
Betrieb, der nur Versand, Lagerung oder Transport organisiert (§ 205.101(h))Nein
Lager, das nur versiegelte, manipulationssichere Verpackungen entgegennimmt, lagert und versendet (§ 205.101(e))Nein
Vertriebshändler, der nur versiegelte, bereits einzelhandelsfertig etikettierte Ware kauft und verkauft (§ 205.101(f))Nein
Einzelhändler, der das Produkt nicht verarbeitet (§ 205.101(b))Nein
Jeder Betrieb, der umetikettiert, mit Aufklebern versieht oder umpackt (§ 205.2)Ja

Ausgenommene Lager und Vertriebshändler müssen ihre Aufzeichnungen mindestens drei Jahre lang aufbewahren (§ 205.101(i)), und Ware, die außerhalb dieser Grenzen von einem nicht zertifizierten Betrieb gehandhabt wird, verliert ihren Bio-Status (SOE-FAQ, Q27). Das ist relevant, wenn Ihr 3PL-Dienstleister Sortimentspakete zusammenstellt oder US-Aufkleber anbringt; siehe unseren 3PL-Leitfaden. Fragen Sie jeden Importeur nach seiner NOP-Betriebs-ID und prüfen Sie diese in der Datenbank; unser Leitfaden zum importer of record in den USA behandelt den Rest dieser Rolle.

Was darf auf das Etikett?

Es gelten die US-Kennzeichnungsvorschriften, unabhängig davon, was auf dem Etikett in Europa steht. 7 CFR 205.300(c) schreibt vor, dass im Ausland hergestellte Produkte für den US-Verkauf nach USDA-Vorgaben etikettiert werden müssen, und der USDA-Kennzeichnungsleitfaden für den US-Bio-Markt bestätigt, dass dies auch für Produkte aus Partnerländern gilt.

US-KategorieBio-Anteil (ohne Wasser und Salz)USDA-Siegel
„100% organic“100 %Optional
„Organic“Mindestens 95 %Optional
„Made with organic …“ (bis zu drei Zutaten oder Lebensmittelgruppen)Mindestens 70 %Nicht zulässig
Bio-Zutaten nur in der Zutatenliste genanntUnter 70 %Nicht zulässig

Die Schwellenwerte stehen in § 205.301(a)–(d), die Grenzen für das Siegel in § 205.311(a) und § 205.304(c). Nach § 205.301 und § 205.302(a) bleiben Wasser und Salz bei der Berechnung außen vor; ein sprudelndes Botanical-Getränk, das größtenteils aus Wasser besteht, wird also an seinen übrigen Zutaten gemessen.

Die Angabe „Certified organic by“. Pflicht auf dem Informationsfeld, direkt unter dem Namen des verarbeitenden Betriebs (handler) oder des Vertreibers; genannt wird die Stelle, die den Betrieb zertifiziert hat, der das Endprodukt handhabt (§ 205.303(b)(2); § 205.304(b)(2) für die Kategorie „made with organic“). Bei einem EU-Produkt ist das Ihre EU-Kontrollstelle. Der USDA-Kennzeichnungsleitfaden, zuletzt aktualisiert im Juni 2026, stellt klar, dass die Codenummer der Kontrollstelle allein, etwa AA-BIO-001, nicht genügt. Drucken Sie den Namen; der Code kann ergänzt werden.

Das USDA-Siegel. Optional, und nur für die Kategorien „100% organic“ und „organic“ (§ 205.303(a)(4); § 205.311(a)). Das Logo einer Zertifizierungsstelle darf erscheinen, jedoch nicht prominenter als das USDA-Siegel (§ 205.303(a)(5)).

Das EU-Bio-Logo. Die EU-Seite des USDA erlaubt, dass Einzelhandelsetiketten oder Aufkleber das USDA-Siegel, das EU-Bio-Logo (das Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion) oder beide tragen, und nach EU-Recht darf ein ausgeführtes Bio-Erzeugnis das EU-Bio-Logo tragen (Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/848). Wenn Sie das EU-Bio-Logo verwenden, verlangt EU-Recht im selben Sichtfeld den Zusatz „EU-Landwirtschaft“, „Nicht-EU-Landwirtschaft“ oder „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“ (Artikel 32 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/848).

Für die Kategorien „organic“ und „made with organic“ ist jede Bio-Zutat in der Zutatenliste zu kennzeichnen (§ 205.303(b)(1); § 205.304(b)(1)). All das kommt zu den eigenen Anforderungen der FDA hinzu, die in unserer FDA-Kennzeichnungs-Checkliste für importierte Getränke aufgeführt sind.

Wie gelten die Weinregeln für einen entalkoholisierten Wein?

Die Antwort ist klar, wenn Sie keine Sulfite zusetzen, und ungeklärt, wenn Sie es tun.

Für EU-Bio-Wein, der in die USA eingeführt wird, legt die EU-Seite des USDA zwei Kategorien fest:

„Organic wine“„Made with organic grapes“
TraubenAusschließlich bio-zertifiziertAusschließlich bio-zertifiziert
Zugesetzte SulfiteKeine; Schwefeldioxid und Kaliummetabisulfit untersagtNur Schwefeldioxid, Gesamtsulfitgehalt bis 100 ppm
Andere StoffeNur nach 7 CFR 205.605 zulässige StoffeNur nach 7 CFR 205.605 zulässige Stoffe
USDA-SiegelZulässigNicht zulässig

Die rechtliche Grundlage bilden § 205.301(f)(5), der zugesetzte Sulfite in Bio-Produkten untersagt, mit einer einzigen Ausnahme für als „made with organic grapes“ etikettierten Wein, sowie § 205.605(b)(35), der Schwefeldioxid „nur zur Verwendung in Wein“ für diese Kategorie erlaubt, mit einem Gesamtsulfitgehalt von höchstens 100 ppm. Der USDA-Kennzeichnungsleitfaden ergänzt, dass EU-Bio-Wein mit zugesetzten Sulfiten in den USA nur als „made with organic grapes“ verkauft werden darf. Ihre EU-Kontrollstelle muss das prüfen, bevor sie das Importzertifikat ausstellt (USDA-EU-Seite).

Das EU-Öko-Recht erlaubt inzwischen die Entalkoholisierung. Seit einer am 26. Februar 2025 veröffentlichten Änderung (Delegierte Verordnung (EU) 2025/405) gestattet Anhang II Teil VI Nummer 3.3 Buchstaben c und d der Verordnung (EU) 2018/848 für Bio-Wein die teilweise Vakuumverdampfung und die Destillation, und zwar ausschließlich zur Herstellung von entalkoholisiertem Wein mit höchstens 0,5 % vol. und bei Temperaturen von höchstens 75 °C.

In den USA fällt entalkoholisierter Wein mit weniger als 7 % vol. nicht in den Geltungsbereich des Federal Alcohol Administration Act, dessen Weindefinition erst bei 7 % vol. beginnt (27 U.S.C. 211(a)(6)), und wird laut FDA-Leitlinie nach dem Federal Food, Drug, and Cosmetic Act etikettiert (FDA CPG Sec. 510.400); die Zuständigkeitsaufteilung erklärt unser Leitfaden FDA oder TTB. Die Bio-Angabe unterliegt weiterhin dem National Organic Program.

  • Keine zugesetzten Sulfite. Das Produkt erfüllt die Bedingung „organic wine“ und kann mit dem USDA-Siegel als Bio verkauft werden, sofern jede andere Zutat nach § 205.605 zulässig ist.
  • Zugesetzte Sulfite. Der einzige NOP-Weg für zugesetztes Schwefeldioxid ist als „made with organic grapes“ etikettierter Wein. Wir haben keine veröffentlichte NOP-Leitlinie dazu gefunden, ob ein entalkoholisierter Wein für diese Ausnahme als Wein zählt. Das NOP hat sich bereits an den genauen Wortlaut dieser Anmerkung gehalten: Im Policy Memo 10-2 (herausgegeben 2010, Links aktualisiert im März 2024) entschied es, dass Schwefeldioxid in Weinen aus anderen Früchten als Trauben verboten ist, weil die Anmerkung Trauben nennt. Holen Sie die Entscheidung Ihrer Kontrollstelle schriftlich ein, bevor Sie drucken. Fällt die Antwort negativ aus, bleiben eine Rezeptur ohne zugesetzte Sulfite oder der Verzicht auf die Bio-Angabe in den USA.

Die FDA-Sulfitregeln gelten unabhängig von der Bio-Angabe: Schwefelungsmittel ab 10 ppm im fertigen Getränk dürfen nicht als bloße Spurenstoffe (incidental additives) behandelt und bei der Kennzeichnung weggelassen werden (21 CFR 101.100(a)(4)). Die EU-Seite des USDA nennt die Sulfitauflage nur für Wein. Wir haben keine USDA-Leitlinie dazu gefunden, wie das Verbot in § 205.301(f)(5) für andere EU-Bio-Getränke mit zugesetzten Sulfiten gilt; klären Sie zugesetzte Sulfite daher vor dem Druck mit Ihrer Kontrollstelle.

Wie sieht es mit britischen und Schweizer Marken aus?

Gesonderte Regelungen folgen derselben Mechanik. Die US-UK-Regelung trat am 1. Januar 2021 in Kraft und umfasst Großbritannien und Nordirland; die US-Schweiz-Regelung gilt seit dem 10. Juli 2015. In beiden Fällen muss das Produkt in dem jeweiligen Land hergestellt oder abschließend verarbeitet worden sein, lokale Zertifizierungsstellen stellen das Importzertifikat in derselben Datenbank aus, und Wein muss den Regeln des Zielmarkts folgen; für US-Verkäufe bedeutet das die oben genannten USDA-Weinkategorien. Laut USDA gibt es weder ein britisches Bio-Logo noch ein Schweizer Bio-Siegel. Ein britisches Unternehmen, das in Frankreich abfüllt, exportiert im Rahmen der EU-Regelung, denn die EU-Regelung erfasst Erzeugnisse, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt oder abschließend verarbeitet wurden.

Ablauf für Ihre erste Bio-Sendung

  1. US-Etikettenkategorie festlegen und die Rezeptur damit abgleichen; der Bio-Anteil wird ohne Wasser und Salz berechnet. Bei einem Produkt auf Weinbasis klären Sie die Sulfitfrage zuerst mit Ihrer Kontrollstelle.
  2. Sicherstellen, dass Ihre Kontrollstelle NOP Import Certificates ausstellen kann und dass Ihr exportierender Betrieb im EU-Modul der Organic Integrity Database gelistet ist.
  3. Einen USDA-zertifizierten Importeur benennen und dessen Zertifizierung vor Vertragsschluss in der Datenbank prüfen.
  4. Alle US-Beteiligten erfassen. Wer umetikettiert, mit Aufklebern versieht oder umpackt, braucht eine Zertifizierung; ein Lager, das nur versiegelte Verpackungen lagert und versendet, nicht.
  5. Das US-Etikett gestalten, mit der Angabe „Certified organic by“ und gekennzeichneten Bio-Zutaten, dann über das USDA-Siegel und das EU-Bio-Logo entscheiden. Lassen Sie es von Ihrer Kontrollstelle prüfen.
  6. Das Importzertifikat vor dem Versand beantragen, eines je HTS-Code, und die 21-stellige Nummer an den Zollagenten Ihres Importeurs senden. Weisen Sie die Ware in jedem Versanddokument als Bio aus.
  7. Ware in Empfang nehmen und prüfen. Bei Ankunft prüft der Importeur die Zertifikatsdaten, bestätigt, dass die Ware seit dem Export keinen Kontakt mit verbotenen Stoffen hatte (§ 205.273(d)), und bewahrt die Aufzeichnungen auf.

Der Bio-Status bringt bei jeder EU-Sendung eigenen Dokumentationsaufwand mit sich, und ihn mit den übrigen Importunterlagen abzustimmen, gehört zu dem, was Avenor übernimmt.

Quellen

Gesetze und Verordnungen:

  1. 7 CFR 205.2, Begriffsbestimmungen („handle“, „organic importer“); 7 CFR 205.100(a), Zertifizierungspflichtige Tätigkeiten; 7 CFR 205.101(b), (e)–(i), Ausnahmen von der Zertifizierung; 7 CFR 205.273(a)–(d), Einfuhren in die Vereinigten Staaten; 7 CFR 205.300(c), Verwendung des Begriffs „organic“; 7 CFR 205.301(a)–(d), (f)(5), Zusammensetzung der Erzeugnisse; 7 CFR 205.302(a), Berechnung des Anteils ökologisch erzeugter Zutaten; 7 CFR 205.303(a)(4)–(5), (b)(1)–(2), Verpackte Erzeugnisse mit der Angabe „100 percent organic“ oder „organic“; 7 CFR 205.304(b)(1)–(2), (c), Verpackte Erzeugnisse mit der Angabe „made with organic“; 7 CFR 205.311(a), USDA-Siegel; 7 CFR 205.605(b)(35), Schwefeldioxid auf der National List zulässiger synthetischer Stoffe
  2. 21 CFR 101.100(a)(4), Schwefelungsmittel als Spurenstoffe
  3. 27 U.S.C. 211(a)(6), Weindefinition des Federal Alcohol Administration Act
  4. 88 FR 3548 (19. Januar 2023), National Organic Program: endgültige Regelung Strengthening Organic Enforcement
  5. Verordnung (EU) 2018/848, Artikel 32 Absatz 2, Artikel 44 Absatz 1, Artikel 48 Absatz 1 sowie Anhang II Teil VI Nummer 3.3 Buchstaben c und d, Ökologische/biologische Produktion und Kennzeichnung, konsolidierte Fassung vom 25. März 2025
  6. Delegierte Verordnung (EU) 2025/405 der Kommission, Änderung der Verordnung (EU) 2018/848 hinsichtlich önologischer Verfahren, ABl. L vom 26. Februar 2025
  7. Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 der Kommission, Anhang I, Liste der anerkannten Drittländer, konsolidierte Fassung vom 27. Juli 2026

Behördliche Leitlinien und Mitteilungen:

  1. USDA AMS, Internationale Handelspolitik: Europäische Union, US-EU-Äquivalenzregelung (eine Regelung, keine Rechtsverordnung), zuletzt aktualisiert im April 2025; USDA AMS, National Organic Program, Äquivalenzregelung USA–Europäische Union: Fragen und Antworten, Juli 2015; USDA AMS, Häufige Fragen zur Regelung Strengthening Organic Enforcement, Q13–Q17, Q19, Q22, Q23, Q25 und Q27, zuletzt aktualisiert im Juni 2026; USDA AMS, Über INTEGRITY, Organic Integrity Database, zuletzt aktualisiert am 20. März 2024; USDA AMS, Kennzeichnungsanforderungen für den US-Bio-Markt, zuletzt aktualisiert im Juni 2026; USDA AMS, National Organic Program, Policy Memo 10-2, Schwefeldioxid in Wein aus ökologisch erzeugtem Obst, 20. September 2010, Links aktualisiert am 20. März 2024; USDA AMS, Internationale Handelspolitik: Vereinigtes Königreich, US-UK-Äquivalenzregelung (eine Regelung, keine Rechtsverordnung), zuletzt aktualisiert im Juli 2026; USDA AMS, Bulletin Organic Insider, US-UK-Bio-Äquivalenz hält Handelsmöglichkeiten offen, 30. Dezember 2020; USDA AMS, Internationale Handelspolitik: Schweiz, US-Schweiz-Äquivalenzregelung (eine Regelung, keine Rechtsverordnung), zuletzt aktualisiert im April 2025; USDA AMS, National Organic Program, Äquivalenzregelung USA–Schweiz: Fragen und Antworten
  2. CBP, CSMS #59863856, Bio-Anmeldepflichten des USDA AMS, verbindlich ab 19. März 2024
  3. FDA, CPG Sec. 510.400, Entalkoholisierte Weine und Malzgetränke: Kennzeichnung

Weitere Quellen:

  1. Europäische Kommission, COM(2025) 780 final, Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/848 hinsichtlich bestimmter Produktions-, Kennzeichnungs- und Zertifizierungsvorschriften sowie bestimmter Vorschriften für den Handel mit Drittländern, 16. Dezember 2025
  2. Europäisches Parlament, Legislative Beobachtungsstelle, Verfahrensakte 2025/0417(COD), Stand geprüft am 23. September 2026

Alle Quellen abgerufen im September 2026.

Zitate aus US-Quellen sind eigene Übersetzungen; maßgeblich ist der englische Originaltext.

Zusammengefasst aus USDA-AMS-Leitlinien zum National Organic Program, 7 CFR Teil 205, dem Federal Register sowie Quellen von CBP, FDA und EUR-Lex, Stand September 2026. Dies ist keine Rechtsberatung; klären Sie Ihre Etikettenkategorie und Ihr Importzertifikat vor dem Versand mit Ihrer Zertifizierungsstelle.

Frequently asked questions

Kann ich mein EU-zertifiziertes Bio-Getränk in den USA als Bio verkaufen?

Ja, sofern es nach EU-Öko-Recht zertifiziert und in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt oder abschließend verarbeitet wurde. Die US-EU-Äquivalenzregelung für ökologische/biologische Erzeugnisse, in Kraft seit dem 1. Juni 2012, macht eine gesonderte USDA-Zertifizierung überflüssig. Jede Sendung benötigt aber weiterhin ein NOP Import Certificate (US-Bio-Importzertifikat) Ihrer EU-Kontrollstelle (7 CFR 205.273), der Importeur muss über eine USDA-Bio-Zertifizierung verfügen (7 CFR 205.100), und das Etikett muss den USDA-Vorgaben folgen (7 CFR 205.300(c)).

Wer stellt das NOP Import Certificate für eine EU-Sendung aus?

Ihre EU-Kontrollstelle stellt es auf Antrag des Exporteurs und vor Abgang der Sendung aus der EU in der Organic Integrity Database des USDA aus (7 CFR 205.273(a) und (b)). Laut der FAQ des USDA zur SOE-Regelung dürfen Zertifizierungsstellen es nicht rückdatieren, ein Zertifikat deckt einen HTS-Code ab, und der Zollagent des Importeurs trägt die 21-stellige Nummer bei der Zollanmeldung in das US-Zollsystem ein.

Muss mein US-Importeur bio-zertifiziert sein?

Ja. Der Import ist nach der SOE-Regelung (Strengthening Organic Enforcement) keine ausgenommene Tätigkeit: Die Definition von handle in 7 CFR 205.2 umfasst die Einfuhr, und 7 CFR 205.100 schreibt die Zertifizierung von Betrieben vor, die mit Bio-Erzeugnissen umgehen. Der Importeur muss von einer USDA-akkreditierten Zertifizierungsstelle nach den US-Bio-Vorschriften zertifiziert sein, selbst wenn er außerhalb der USA sitzt. Ausgenommen sind Zollagenten, die ausschließlich Zollgeschäfte abwickeln, sowie Lager, die nur versiegelte Verpackungen lagern und versenden (7 CFR 205.101(e) und (g)).

Dürfen das USDA-Bio-Siegel und das EU-Bio-Logo auf demselben Etikett stehen?

Ja, für Produkte der Kategorie „organic“ (mindestens 95 %) oder „100% organic“ (7 CFR 205.311). Beide sind optional. Das Etikett muss zusätzlich auf dem Informationsfeld die Angabe „Certified organic by“ mit dem Namen Ihrer EU-Kontrollstelle tragen (7 CFR 205.303(b)(2)). Laut USDA genügt die Codenummer der Kontrollstelle allein dafür nicht.

Kann ein entalkoholisierter Wein mit zugesetzten Sulfiten in den USA als Bio verkauft werden?

Nicht in der Kategorie „organic“, die zugesetztes Schwefeldioxid und Kaliummetabisulfit für EU-Wein untersagt. Ob die Kategorie „made with organic grapes“ greift, die Schwefeldioxid bis 100 ppm erlaubt (7 CFR 205.605(b)(35)), ist ungeklärt: Wir haben keine Leitlinie des National Organic Program dazu gefunden, ob ein entalkoholisierter Wein für diese Ausnahme als Wein zählt. Holen Sie die Entscheidung Ihrer Kontrollstelle schriftlich ein, bevor Sie drucken.

Was passiert, wenn eine Sendung ohne Importzertifikat ankommt?

Das lässt sich nach der Ankunft nicht mehr heilen. Laut der FAQ des USDA zur SOE-Regelung können seit dem 1. Oktober 2025 Bio-Sendungen, die ohne gültiges NOP Import Certificate in den USA ankommen, nicht mehr nachgebessert werden. Der Importeur muss sie wiederausführen oder vernichten oder, sofern er selbst zertifiziert ist, spenden.

Written by Nick Bodkins, co-founder of Avenor and founder of Boisson, the largest US non-alcoholic retail and e-commerce platform. LinkedIn

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